Allgemeine Geschäftsbedingungen1.Lieferung Von
uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer
Kaufpreisforderung einschließlich eventuel1er Verzugszinsen unser Eigentum.
Eine Weiterveräußerung der von uns gelieferten
Waren ist bis zur Erfüllung unserer
Forderungen nur dann zulässig, wenn die Weiterveräußerung zum Gewerbe des
Kunden gehört und im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Im Falle der
Weiterveräußerung tritt der Kunde
bereits jetzt die Kaufpreisforderung gegen den Erwerber uns ab. Bis zum
Erlöschen des Eigentumsvorbehalts ist jede Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der von uns
gelieferten Waren untersagt. Bei
Pfändung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich ich
schriftlich zu unterrichten.
Standortwechsel vor Erlöschen des Eigentumsvorbehalts sind uns mitzuteilen 2.Lieferzeit Im
Auftrag genannte Lieferfristen
sind unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich und schriftlich bestätigt
werden. Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Vertragsschluß.
Soweit zur Durchführung des Auftrages Vorbereitungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt die
Lieferfrist mit Abschluß dieser Handlungen und
Mitteilung hiervon an uns. Falls
wir die vereinbarte Lieferzeit nicht
einhalten können, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Der Kunde kann
Schadensersatz wegen Verzuges nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend machen. Von uns nicht zu
vertretende Störungen im
Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie stiller. Fälle höherer Gewalt, sowohl bei
uns als auch bei unseren Vorlieferanten verlängern die
Lieferfristen entsprechend. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Zum Riicktritt
ist der Kunde berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der
vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich abmahnt, eine Nachfrist
von 6 Wochen setzt und innerhalb dieser Nachfrist Lieferung nicht erfolgt. 3.Abnahme Der
Kunde ist verpflichtet, die von uns
gelieferten Waren unverzüglich auf Mängel
und Fehler sowie Vollständigkeit zu überprüfen und erkennbare Mängel
unverzüglich, |
spätestens
jedoch innerhalb von 8 Tagen,
schriftlich mitzuteilen. Stellen sich später verborgene Mängel heraus, sind diese unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. 4. Mängelgewährleistung Bei
Vorliegen von Mängeln sind wir berechtigt, innerhalb
einer Frist, von einem Monat nachzubessern oder nach unserer Wahl Ersatzlieferung
erbringen. Sollte nicht innerhalb einer
zumutbaren Frist der Mangel beseitigt oder mängelfrei nachgeliefert sein,
ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen. Ansprüche auf
Schadensersatz bestehen nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 5. Eine Aufrechnung gegen unsere
Forderungen ist nur mit rechtskräftig
festgestellten oder
unbestrittenen Forderungen des Kunden zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen bestehender
Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis ausgeübt werden. 6.Bei
Durchführung von Service- und
Reparaturarbeiten an nicht von uns gelieferte Waren oder Geräten in
unserem Hause haften wir nicht für den zufälligen, nicht von uns zu vertretenden
Untergang oder der
Verschlechterung. 7.Erfüllungsort ist Gettorf. Gerichtsstand ist
- soweit dies wirksam
vereinbart werden kann - je nach
sachlicher Zuständigkeit Eckernförde oder Kiel. 8.Änderungen und Ergänzungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform . Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eventuell unwirksame Bestimmungen durch zulässige Regelungen ersetzen, die ihren wirtschaftlichen Zwecken am nächsten kommen. Bruhn
Reinigungs- und Umwelttechnik |